Praxis für Logopädie       
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Kassenzulassungen:


Zögern Sie nicht bei Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckauffälligkeiten umgehend ihren Arzt zu informieren, denn je früher mit der Behandlung begonnen werden kann, desto größer kann der Therapieerfolg werden. Die Logopädie gehört in den Bereich der Heilmittelverordnungen und wird vom behandelnden Arzt verordnet und im Regelfall von allen gesetzlichen und privaten Kassen übernommen. Die Verordnungen werden von folgenden (Fach-) Ärzten verschrieben:


  • Allgemeinmediziner
  • HNO-Ärzte
  • Neurologe
  • Kieferorthopäde
  • Kinderarzt
  • Zahnarzt
  • Phoniater



Bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr kommen die gesetzlichen Krankenkassen komplett für die Behandlungskosten auf.


Patienten ab dem 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung besteht pauschal aus 10,00 € Rezeptgebühr sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes.


Gerne beantworte ich auch persönlich Ihre Fragen zu den Behandlungskosten und der Übernahme durch die Krankenkassen.